Wenn Sie Zusatzleistungen zusammen mit Ihrem Ticket buchen (z. B. besseren Sitzplatz, höhere Reiseklasse, Entertainment‑Paket, Gepäckservices) und dafür zahlen, ist die Airline verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen. Werden sie ohne Begründung nicht erbracht, kann Ihnen eine Rückerstattung für die nicht genutzten Leistungen zustehen.
Handelt es sich speziell um eine Herabstufung der Reiseklasse und fällt der Flug unter die EU‑Verordnung (EG) 261/2004, haben Sie Anspruch auf Erstattung eines Teils des Ticketpreises abhängig von der Flugdistanz.