Verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Neben Entschädigungen für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Flüge (Verspätungen, Annullierungen, Herabstufungen der Reiseklasse usw.) gibt es eine weitere wichtige Möglichkeit der Entschädigung: den Gepäcktransport. Wie gehen Sie bei verspätetem Gepäck vor und welche Rechte haben Passagiere bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck?

Montrealer Übereinkommen

Der grundlegende Unterschied zwischen Entschädigungen für verspätete/annullierte Flüge und Gepäck besteht darin, dass Ansprüche bei Gepäckverspätung, -beschädigung oder -verlust durch das Montrealer Übereinkommen geregelt sind. Flüge fallen dagegen unter die EU‑Verordnung (261/2004) oder die Beförderungsbedingungen der Airlines. Das bringt spezifische Besonderheiten und Unterschiede bei der Durchsetzung mit sich.

Merkmale des Montrealer Übereinkommens

Der Vorteil des Montrealer Übereinkommens: Es ist nicht territorial begrenzt – Gepäckentschädigungen können weltweit geltend gemacht werden. Andererseits gelten strenge Fristen und Belegpflichten. Im Vergleich zu Flugentschädigungen (max. 600 EUR) liegt die maximale Gepäckentschädigung bei bis zu 1.220 EUR.

Beschädigtes Gepäck

Wenn die Airline Ihr Gepäck beschädigt, haben Sie Anspruch auf kostenfreie Reparatur, Erstattung der Reparaturkosten (wenn Sie selbst reparieren) oder Ersatzgepäck in derselben Preiskategorie. Um Entschädigung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie das beschädigte Gepäck direkt am Flughafen bei einem Airline‑Mitarbeiter oder am Schalter BAGGAGE CLAIM, BAGGAGE HANDLING DESK oder BAGGAGE SERVICE
  • Erstellen Sie ein Schadensprotokoll (DAMAGE PROPERTY REPORT)
  • Für das Protokoll benötigen Sie den Gepäckschein, Ihr Ticket oder die Bordkarte.

Der Airline‑Mitarbeiter oder der Gepäckschalter informiert Sie über die nächsten Schritte. Wenn Sie den Schaden erst nach Verlassen des Flughafens feststellen, erlauben die meisten Airlines eine Meldung mit Fotodokumentation innerhalb von 7 Tagen nach dem Flug. Achtung: Jede Airline regelt dies in ihren AGB unterschiedlich. Wir empfehlen daher, Schäden direkt am Flughafen zu melden.

Unser Tipp:

Fotografieren Sie beschädigte Stellen und das Gepäck insgesamt sorgfältig – entweder bei der Protokollaufnahme am Flughafen oder vor der Reparatur.

Verspätetes oder verlorenes Gepäck

Fehlt Ihr Gepäck nach der Ankunft, gilt es zunächst als verspätet. Dieser Status kann bis zu 21 Tage ab Flugdatum bestehen. Wird das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht zugestellt, gilt es als verloren. In dieser Zeit bleibt nur, auf die Auffindung durch die Airline zu warten. Damit dies möglichst schnell geschieht, sollten Sie Folgendes tun:

  • Melden Sie das fehlende Gepäck direkt am Flughafen bei einem Airline‑Mitarbeiter oder am Schalter BAGGAGE CLAIM, BAGGAGE HANDLING DESK oder BAGGAGE SERVICE
  • Erstellen Sie ein Protokoll zur Nichtzustellung (PROPERTY IRREGULARITY REPORT – PIR) und geben Sie an, wo Sie in den nächsten 21 Tagen erreichbar sind bzw. wohin das Gepäck geliefert werden soll.
  • Für das Protokoll benötigen Sie den Gepäckschein, Ihr Ticket oder die Bordkarte.
Card PIR report

PIR‑Protokoll

Mögliche Entschädigung bei Gepäckverspätung

Während Sie ohne Gepäck sind, dürfen Sie notwendige Dinge auf eigene Kosten kaufen, bis die Airline Ihr Gepäck zustellt. Notwendige Dinge sind solche, die:

  • preislich angemessen und nachvollziehbar
  • mit dem Reisezweck verbunden, z. B. Hygieneartikel, Grundkleidung, Medikamente, Windeln, Badebekleidung usw.

Für spätere Erstattungsansprüche müssen Sie alle Belege und Ihre Bordkarte aufbewahren.

ACHTUNG! Dies gilt nur für Reiseziele außerhalb Ihres Wohnorts. Am Wohnort wird vorausgesetzt, dass Sie auf Ihre Dinge zugreifen können. Entschädigungen für Kosten am Wohnort sind sehr schwer durchzusetzen.

Nach der Rückgabe des Gepäcks können Sie bis zu 1.220 EUR der entstandenen Kosten zurückerhalten. Der Anspruch muss spätestens 21 Tage nach Zustellung geltend gemacht werden. Danach wird er nicht mehr anerkannt.

Dies ist ein grundlegender Unterschied zu Entschädigungen für fehlerhaft durchgeführte Flüge. Beim Gepäck geht es ausschließlich um den Ersatz notwendiger Ausgaben, nicht um eine pauschale Entschädigung nach Distanz oder Verspätungsdauer. Kommt das Gepäck z. B. einen Tag zu spät an, entsteht kein zusätzlicher Anspruch allein wegen der Verspätung.

Mögliche Entschädigung bei Gepäckverlust

Wenn die Airline Ihr Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen zustellt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für die verlorenen Gegenstände. Die Höhe richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen und beträgt maximal ca. SDR 1.000 (Sonderziehungsrechte) – das entspricht etwa 1.220 EUR. Das ist der Höchstbetrag bei Gepäckverlust.

Die größte Schwierigkeit ist oft der Nachweis des Wertes von Gepäck und Inhalt. Viele Passagiere bewahren keine Belege auf. Wir empfehlen daher, vor dem Flug beim Packen Fotos des Gepäckinhalts zu machen und aufzubewahren. Wenn Ihr Gepäck bereits verloren ist, tragen Sie zumindest die Inhalte in den PIR ein. Das erhöht Ihre Chancen auf die maximale Entschädigung.

Zusammenfassung der Bedingungen für Gepäckentschädigung und warum Sie unseren Service nutzen sollten

Rechtzeitige Meldung an die Airline

  • Sofort am Flughafen am Baggage-Claim-Schalter
  • Innerhalb von 7 Tagen direkt bei der Airline (Achtung: nicht jede Airline erlaubt dies)

Alle Belege aufbewahren

  • Einkäufe wegen verspätetem Gepäck müssen in der Zeit ohne Gepäck erfolgt sein
  • Kosten werden nur anerkannt, wenn das Ziel außerhalb des Wohnorts liegt

Anspruch bei der Airline geltend machen bei:

  • Verspätetem Gepäck bis 21 Tage nach dem vorgesehenen Zustellzeitpunkt
  • Verlorenem Gepäck: Anspruch innerhalb von 2 Jahren nach dem vorgesehenen Zustellzeitpunkt

Für die Entschädigung benötigen Sie PIR, Belege und Bordkarte

95 % Erfolgsquote

Sie zahlen nur bei Erfolg

Keine versteckten oder zusätzlichen Gebühren

Vollständige rechtliche Unterstützung inkl. Gerichtsverfahren

Tausende erfolgreich entschädigte Kunden

Nur positive Referenzen unserer Kunden

Seriöses und vertrauenswürdiges Unternehmen mit klarem Eigentümer und Sitz in der Tschechischen Republik

Wir sind Mitglieder von:

  • Verband der tschechischen Reisebüros
  • Verband der slowakischen Reisebüros

Unser Tipp:

Drucken Sie unsere Assistenzkarte für unvorhersehbare Situationen am Flughafen – so sind Sie stets vorbereitet, Ihre Rechte durchzusetzen

Assistance card

Referenzen

5.0

Heute ist die finanzielle Entschädigung in maximaler Höhe eingetroffen. Nochmals vielen Dank, ich werde Sie allen wärmstens empfehlen!

Kateřina Vučkovska

Danke für die positive Erledigung unserer Reklamation wegen Flugverspätung, obwohl es aussichtslos aussah. Für Ihr Team war es nicht aussichtslos.

Romana Šímová

Super schnelle Kommunikation, alles klar beschrieben.. dank euch haben wir die maximal mögliche Summe für den annullierten Flug, die Abwicklung dauerte nicht einmal einen Monat.
Einfach spitze, kann ich jedem empfehlen ...

Lukáš Vítek

Vor zwei Monaten hätte ich nicht geglaubt, dass sich die Airlines um meinen Anspruch kümmern. Heute bekomme ich 250 EUR auf mein Bankkonto! Danke ClaimCloud! Einfach, schnell, erfolgreich.

Adam Lebeda

Wir danken dieser Firma sehr für die perfekte Abwicklung unserer Reklamation des verspäteten Fluges. Die ausgezahlte Summe hat uns angenehm überrascht. 100 % empfehlenswert.

Daniela Hagarová

Nochmals vielen Dank für die Hilfe :-) Die Reklamation wurde nach 2 Monaten erfolgreich erledigt. Kommunikation auf sehr gutem Niveau. Wenn Sie eine Flugticket-Reklamation einreichen möchten, empfehle ich diese Firma auf jeden Fall!

Leona Cinerová

Guten Tag, auch ich schließe mich dem Lob für die erfolgreiche Erledigung der Reklamation wegen Flugverspätung an und wünsche Ihnen nicht nur im neuen Jahr viele Erfolge und starke Nerven bei weiteren Reklamationen. Danke.

David Lička

Großes Dankeschön an das ClaimCloud-Team für die perfekte Abwicklung unserer Reklamation des verspäteten Fluges. Die Entschädigung in maximal möglicher Höhe ist auf unserem Konto. Juhuuu. Danke :)

Pavlína Perháčová 

Vielen Dank für die positive Erledigung meines Fluges nach Paris, bei dem wir gezwungen waren, über Genf zu fliegen.

Pavel Kůla

Danke für die schnelle und positive Erledigung der Reklamation des verspäteten Fluges, wodurch wir den Anschlussflug verpasst haben. Professioneller Umgang und sofortige Auszahlung der Entschädigung.

Lenka Hrbáčová

Vielen Dank für die Hilfe, ohne Komplikationen und mit schneller Lösung. Toller Service, bisher sehr zufrieden. Ich empfehle es.

Filip Fipo Klimko

Nicht überzeugt? Überzeugen Sie sich selbst