FAQ

Ganz einfach: Geben Sie Flugdatum und Flugnummer ein, füllen Sie ein kurzes Formular aus, und wir informieren Sie umgehend, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Ganz einfach: Unsere Erfolgsquote ist deutlich höher. Wir werden oft von Kunden kontaktiert, die es selbst versucht haben und entweder erfolglos waren oder nicht einmal eine Antwort von der Airline erhielten. Airlines vermeiden Entschädigungen häufig, wo immer möglich. Wir hingegen verfügen über Know-how, Zugang zu Flugdatenbanken und ein Rechtsteam, das Airlines klar erklärt, wie die Rechtslage ist. So erreichen wir in berechtigten Fällen Erfolgsquoten nahe 100 %.
Unterschreiben Sie einfach die Vollmacht, die wir Ihnen zusenden, damit wir Sie vertreten können. Falls die Airline weitere Dokumente verlangt, informieren wir Sie.
Das lässt sich nicht genau festlegen, da es von der jeweiligen Airline abhängt. Manche Fälle sind in wenigen Tagen erledigt, andere dauern mehrere Monate. Die meisten Fälle werden innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen. Den aktuellen Stand sehen Sie jederzeit per E-Mail oder im Kundenbereich.
Ja. Wir haben Zugriff auf Flugdatenbanken und können zuverlässig prüfen, ob ein Anspruch besteht. Außerdem wurden die Regelungen zu Verspätungen/Annullierungen über die Jahre präzisiert, wodurch wir auch früher abgelehnte Fälle wieder öffnen konnten. Nutzen Sie unser Formular – wir prüfen Ihren Flug.
Nach tschechischem Recht können Fälle bis zu 3 Jahre rückwirkend eröffnet werden.
Wenn der Flug unter EU‑Regelungen fällt, spielt der Ticketpreis keine Rolle. Es gelten klare Bedingungen, unter denen unabhängig vom Ticketpreis oder der Personenzahl Entschädigungen gewährt werden.
Ja. Wenn Ihre Freunde den Antrag nicht selbst stellen möchten, kommunizieren wir mit Ihnen. Wir benötigen jedoch die unterschriebene Vollmacht aller Mitreisenden.
Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt davon ab, ob der Flug bestimmten Regelungen unterliegt oder die Airline bestimmte Vorschriften einhalten muss. Wenn nicht, hängt es vom Entgegenkommen der Airline ab. Weltweit gilt: In der EU greifen EU‑Regelungen, andere Länder regeln Entschädigungen regional (z. B. US‑Bundesrecht). Entscheidend sind die Umstände: ob die Airline sie hätte verhindern können und wie lang der Flug bzw. die Verspätung war.
Ja, dieser Bereich ist für uns wichtig. Neben verlorenem Gepäck behandeln wir auch beschädigte oder fehlende Gegenstände aus dem Gepäck. Bei Problemen mit Gepäck schreiben Sie uns an info@claimcloud.cz – wir melden uns umgehend. Wir ergänzen in Kürze einen eigenen Bereich mit allen Details zum Thema Gepäck.
Das liegt ganz bei Ihnen. Wir überweisen den Betrag entweder in tschechischen Kronen oder in der Währung, die Ihr Konto unterstützt – zum offiziellen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank. Wenn Sie die Entschädigung in der Währung erhalten möchten, in der sie gezahlt wurde, ist das ebenfalls möglich. Voraussetzung ist, dass im Kundenbereich ein Konto in der entsprechenden Währung hinterlegt ist.
EU‑Regelungen gelten für alle Flüge innerhalb der EU, für Flüge mit Abflug aus der EU sowie für Flüge, die von Airlines mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Grundsätzlich besteht keine Entschädigungspflicht, wenn Ereignisse nicht vermeidbar waren oder die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Typische Beispiele sind schlechtes Wetter, Streiks des Flughafenpersonals oder hoher Flugverkehr. Wir haben Zugriff auf Flugdaten und können prüfen, ob es tatsächlich außergewöhnliche Umstände waren. Geben Sie Ihren Flug in unser Formular ein – wir prüfen das gern.
Ja. Wir helfen Ihnen, zusätzliche Kosten bei verspäteten oder annullierten Flügen von der Airline zurückzufordern. Laden Sie dazu einfach gescannte Belege für Essen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Hotel oder Transfer hoch. Beachten Sie: Kosten für nicht notwendige Anschaffungen werden in der Regel nicht erstattet.
Ja. Es spielt keine Rolle, wo Sie das Ticket gekauft haben oder welche Leistung die Verspätung verursacht hat. Entscheidend ist, ob der Flug die Kriterien für eine Entschädigung erfüllt. Das gilt auch für unregelmäßige Flüge (Charterflüge).
In bestimmten Fällen verlangt die Airline eine Ausweiskopie, um sicherzustellen, dass der Fall nicht betrügerisch ist.
Leider nein. Die Airline kommuniziert mit uns erst, wenn sie eine unterschriebene Vollmacht für den jeweiligen Flug erhält. Für Ihren Komfort stellen wir eine vorausgefüllte Vollmacht bereit – Sie müssen nur noch ergänzen und unterschreiben. Anschließend laden Sie die Vollmacht in unser System hoch. Mit der Einreichung der Vollmacht stimmen Sie auch unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Verhandlungen mit der Airline genutzt. Wir geben Ihre Daten an niemanden weiter. Außerdem können Sie jederzeit die Löschung Ihres Kontos inklusive aller Daten verlangen.
Die Referenznummer finden Sie im Reiseplan (Itinerary), der Ihrem Ticket beiliegt. Es handelt sich um den Buchungscode. Häufig sind Codes aus den Systemen Galileo oder Amadeus mit 6 Zeichen (z. B. DF0RDF, GGBR4S, AFG34C).
Das ist ein Dokument, das Sie bei der Flugbuchung erhalten haben – meist als PDF. Es enthält alle Informationen zu Ihrem Flug, einschließlich Passagierzahl und Referenznummer.
Bei uns gibt es keine zusätzlichen oder versteckten Kosten. Eine Gebühr fällt nur an, wenn wir erfolgreich eine Entschädigung durchsetzen – dann behalten wir 25 % des erstrittenen Betrags zuzüglich gesetzlicher MwSt. als Servicegebühr ein.
Es kostet Sie nichts. Eine Gebühr fällt nur an, wenn wir erfolgreich eine Entschädigung durchsetzen – dann behalten wir 25 % des erstrittenen Betrags zuzüglich gesetzlicher MwSt. als Servicegebühr ein.

Schnelle Hilfe

Wenn Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gern.

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